Die Verschuldung Jugendlicher – Wenn shoppen zur Freizeitbeschäftigung wird

Heutzutage gilt Shopping als Freizeitbeschäftigung. Dabei werden häufig nicht nur notwendige Artikel gekauft sondern auch Kleidungsstücke oder elektronische Geräte, die eine Art Statussymbol darstellen. Solche Statussymbole können jedoch sehr teuer sein, so dass häufig schon Jugendliche unter 18 Jahren verschuldet sind.

Laut einer Umfrage des GfK für den Bundesverband deutscher Banken waren im Jahr 2015 bereits 31 Prozent aller 14-24-Jährigen verschuldet. Hinzu kam, dass sich die Jugendlichen immer häufiger Geld von Freunden, Eltern oder sogar der Bank liehen. Das Smartphone spielt bei der Entstehung der Schulden Jugendlicher eine besondere Rolle. Als Kommunikationsmittel Nr.1 stellt es gerade für Jugendliche ein Statussymbol dar, weshalb sie für die Anschaffung hohe Kosten auf sich nehmen.

Online Shopping als Schuldenfalle
Online Shopping als beliebte Schuldenfalle für Jugendliche – Foto: eyedear/Bigstock

Folgende weitere Gegenstände gelten ebenfalls als Ursache für die Jugendverschuldung:

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  • Technische Geräte

  • Autokauf

  • Lebensunterhalt

  • Kleidung & Schmuck

  • Essen & Trinken

  • Kauf von Luxusgütern

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Häufig geben Jugendliche mehr Geld aus, als ihnen durch einen Nebenjob oder das Taschengeld zur Verfügung steht. Hinzu kommt, dass viele Jugendliche ihre Einkäufe in Raten abzahlen, wodurch es ihnen leichter gemacht wird, sich teure Luxusartikel anzuschaffen. Daher ist der richtige Umgang mit Geld gerade für junge Menschen von großer Bedeutung.

Mahnungen bei Schulden
Wenn erst mal die ersten Mahnungen eintrudeln ist das meist der Anfang vom Ende – Verschuldete Jugendliche sollten sich schnellsten professionelle Hilfe suchen und sich beraten lassen. Foto: fizkes/Bigstock

Jugendliche sollte darauf achten, dass sie ihre Einnahmen und Ausgaben immer im Blick haben. Dazu gehört es auch, zu wissen, ob die monatlichen Ausgaben durch die Einnahmen zu bewältigen sind. Auch das Einhalten von Verträgen und Kündigungsfristen ist ein wichtiger Punkt bei der Vorbeugung von Jugendverschuldung. Oft werden z.B. die Handyverträge nicht rechtzeitig gekündigt, so dass der Vertrag automatisch weiterläuft und eventuell sogar weitere versteckte Kosten anfallen können.

Weiterhin kann es hilfreich sein, einen Teil des Geldes zurückzulegen, so dass die Jugendlichen im Ernstfall auf das Ersparte zurückgreifen können. Hierbei sollten auch die Eltern einen Blick auf das Konsumverhalten ihrer Kinder haben. Sind die Teenager erst einmal in einer Schuldenfalle gefangen, wird es schwer aus dieser wieder herauszukommen.

Einkäufe sollten zudem am Besten immer in bar bezahlt werden. Durch die EC-Kartenzahlung verlieren Jugendliche oft den Überblick über ihre Finanzen und überziehen ihr Konto. Sollten sie dadurch in eine Schuldenfalle gelangen, muss schnellstmögliche professionelle Hilfe in Anspruch genommen werden. Nur so kann verhindert werden, dass der Schuldenberg weiterhin wächst. In einigen Städten werden sogenannte Jugendschuldnerberatungen angeboten. Diese berücksichtigen bei der Beratung Themen, wie Ausbildung, Auszug aus dem Elternhaus sowie viele weitere Herausforderungen.

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Weitere Informationen zum Thema „Jugendverschuldung“ finden Sie hier. Zudem bietet das kostenlose Ratgeberportal www.schuldnerberatung.de viele weitere Informationen, eBooks und Ratgeber zu Themen, wie Insolvenzrecht, Pfändung und Schuldnerberatung.

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Die Interessengemeinschaft Sozialrecht e.V.

Die Interessengemeinschaft Sozialrecht e.V. wurde im Januar 2017 vom Rechtsjournalisten Marcel Weber in Berlin gegründet. Der Verein hat es sich zur Aufgabe gemacht, Transparenz im Bereich Sozialrecht zu schaffen, um interessierten Bürgerinnen und Bürgern einen Einblick in die wichtigsten Themen zu bieten.

Ziel und Zweck der Interessengemeinschaft e.V. ist die Beobachtung sozialrechtlicher Entwicklungen, Analyse und Kommentierung aktueller Rechtsprechungen sowie der Bereitstellung von Informationen und Hilfestellungen für Leistungsempfänger und Interessierte. Dabei verfolgt der Verein keinerlei eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. In ihrer Eigenschaft als Mitglieder des Vereins erhalten diese keine Zuwendungen oder Gewinnanteile aus Mitteln des Vereins.

(Gastartikel von Isabel Frankenberg.)